Was heißt das überhaupt?
Bei Behörden, Gerichten oder großen Organisationen ist eine vorherige Anerkennung nötig. Das ist in Spanien nicht anders wie überall auf der Welt. Schließlich geht es bei Bausachverständigengutachten meist um sehr viel Geld. Für eine öffentliche Bestellung zählen daher Kompetenz und Erfahrung.
Neben unserer langjährigen Praxiserfahrung dokumentieren daher folgende weitere Mitgliedschaften unsere Professionalität:
- Architektenkammer Malaga (COA)
- Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), der weltweit führende Berufsverband für qualifizierte Sachverständige
- Bundesverband deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. (BDSF)
Darüber hinaus sind wir seit 2010 von der Banco de España (Arquitasa) anerkannte Wertermittler für Spanien Immobilien; seit 2011 sind wir als Bausachverständiger vor Gericht in Spanien zugelassen und seit 2015 auch als Mediator für Familien-, Zivil- und Gesellschaftsrecht beim spanischen Justizministerium eingetragen.
Weil Kompetenz zählt: bühler & partners.
Da der Begriff “Sachverständiger” oder “Gutachter” nicht geschützt ist, gilt ganz besonders, dass Sie auf Qualifikation achten sollten, wenn Sie einen Sachverständigen für Immoblien in Spanien beauftragen möchten.
Bei uns dürfen Sie bestmögliche Kompetenz erwarten. Seit 1996 sind wir als Sachverständige in Spanien tätig. Wir erstellen Wertgutachten für Immobilien, Bau- und Schadengutachten. Dabei kommt uns zugute, dass wir genauso lange auch als Architekten auf der iberischen Halbinsel tätig sind.
TIPP!
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien kaufen wollen: Nutzen Sie unseren Hausinspektor-Service. Es handelt sich dabei um ein vereinfachtes Hauskauf Gutachten, das aber professionellen Standards genügt. Mehr:
>> Hausinspektor Spanien – Ihre Vorteile