Eine Bankrotterklärung der Behörden an der Costa del Sol oder: geht es noch unmenschlicher?

Waldbrand Mijas

Mancher mag sich noch daran erinnern, als im September 2011 Flächenbrand knapp 700 ha Wald und Land verwüstete, inklusive ein Großteil der Sierra de Mijas bis hin nach La Mairena. Ein schreckliches Desaster, die schöne grüne Sierra de Mijas, nun verkohlt und baumfrei. Ausgelöst wurde es durch ein privates Grillfeuer, an einem Flussufer. Der heiße und trockene Landwind Terral schaffte es, mit einer starken Böe das Feuer anzufachen, so nahm das Feuer seinen Lauf. Tage hatten Feuerwehrkräfte am Boden und aus der Luft gegen die Flammen gekämpft, David gegen Goliath. Erst der Windwechsel hin zum feuchten Levante half den Kräften das Feuer unter Kontrolle zu bekommen.

Kurz nach dem Desaster meldete sich ein Eigentümer bei mir, ob ich vorbeischauen könnte, sein (Holz-) Haus wäre abgebrannt. Ein Fertighaus aus Holz, inkl besondere Teerbahn auf dem Dach anstatt Dachziegeln, zum besseren Regenschutz. Bei meinem Besuch war außer einer Bodenplatte und ein paar herausragende Kupferrohren wirklich nicht viel mehr als Asche da, es roch nach verbrannten Elektrokabeln und Plastik. Das Feuer kam anscheinend so schnell, dass der Eigentümer nicht mal die wenigsten persönlichen Sachen mitnehmen konnte. Alles weg, Kaufurkunde, Steuerbescheide, Dokumente, Wertsachen, Fotos und Erinnerungstücke ….

Wer mag sich vorstellen, dass so ein Drama noch schlimmer kommen könnte? Es kann!

Das Haus stand zwar auf “no urbanizable” (kein Bauland) Boden, allerdings wurde es mit Baugenehmigung nebst Abnahme (LPO) der Stadt Mijas erstellt, im Jahre 2001. Zwischenzeitlich (2007) wurde das Land jedoch in geschütztes Land umgewidmet, und auch ein neues Bodengesetz trat in Kraft (LOUA, 2002), welches Bauen auf nicht bebaubarem Land per Strafrecht untersagt. Auch dieses ist inzwischen nicht mehr gültig, seit Dezember 2021 gilt das LISTA Gesetz.

Der Eigentümer entschied sich, die Immobilie zügig wieder aufzustellen, gleiches Material, gleiche Größe und identisches Design etc, in Rahmenbauweise aus Holz. Wohlwissend, dass eine formale Baugenehmigung nicht zu erhalten war: aufgrund der nun gültigen LOUA und des Landschaftsschutzes wegen nicht möglich. Er entschied sich für die Variante Brechstange: Jede Menge starke Männer bauten das Haus in Holz Rahmen Bauweise wieder auf, in gerade mal 6 Wochen – eine unglaubliche Leistung.

Leider ging das nicht reibungslos: Es folgte das komplette Programm: Besuche der Polizei, Bauinspektion, Abrissverfügung, jede Menge böse Briefe aus der Gemeinde Mijas. Der Eigentümer entschied nichts abzureißen, sondern trotz der Verfügungen das Wohnhaus fertig zu stellen. Gemäß der alten Regel: bin ich erst mal drin, dann holt mich keiner so schnell raus.

Die Gemeinde Mijas drehte inzwischen die Daumenschrauben an, Präsenz zeigen, Strafen erteilen, Polizei vorstellig werden lassen. Nun entschied sich der Eigentümer gegen die Gemeinde Mijas zu klagen: Wie kann es sein, dass ein Wohnhaus abgerissen werden muss, wenn es doch eine Abnahme der Baubehörde hatte, die immer noch gilt? Bezieht sie sich doch auf ein Wohnhaus, was genauso wieder dasteht.

Jahre gingen ins Land, der Prozess gegen die Gemeinde Mijas wurde gewonnen, das Haus darf stehen bleiben. Herzlichen Glückwunsch. Schön, das Justitia Recht gesprochen hat.

Aber halt: die Geschichte ist noch nicht zu Ende: Selbiger Eigentümer – inzwischen auch schon wieder seit 2012 in der Immobilie wohnend – möchte das Haus verkaufen und stellt nun fest, das der spanische Kataster – der Finanzbehörde unterstellt – den Verkauf mit einem Veto unterbindet. Wir sind gerade dabei auch diesen letzten Stein, der im Weg liegt, zu entfernen.

Dieses Veto der Finanzbehörde verbietet einen Hauskauf, ein Notar darf eine Veräußerung nicht durchführen. Woher kommt das Veto? Wir wissen es nicht, vermuten aber, dass es sich dabei um die Abrissverfügung handelt, die die Gemeinde Mijas in der Zeit des “Wiederaufbaus” zugestellt hat: Da diese weder beantwortet noch der Abriss durchgeführt wurde, hat die Gemeinde einen Wiederverkauf bei der Finanzbehörde unterbinden lassen. Die Mühlen mahlen eben weiter. Das Veto könnte aber auch andere Gründe haben, nicht bezahlte Steuerschulden beim Finanzamt o.ä.

All das ist absurd: Wenn einmal Sand im Getriebe ist, dann wird es schwer diesen wieder zu entfernen. Wie unmenschlich Behörden sein können zeigt sich in diesem Fall besonders.

Wir konnten das Veto der Finanzbehörde noch nicht lösen, es scheint keiner zuständig zu sein. Dokumente gibt es nicht oder sind nicht auffindbar / oder eben wie so vieles damals verbrannt.

Wir bleiben weiter dran und wünschen dem Eigentümer viel Erfolg und hoffen, dass wir die Akte lösen und nach all der Zeit schließen dürfen und sich diese Immobilie verkaufen kann – und der Albtraum ein Ende hat.

Baurecht Andalusien

Tipp!

Unser Hausinspektor-Service ist ein vereinfachtes und preiswertes Gutachten, das an professionelle Standards angelehnt ist und Ihnen hilft, praktisch alle typischen Risiken beim Hauskauf in Andalusien auszuschließen. Empfehlenswert für alle, die eine Immobilie kaufen wollen. Mehr:

Hausinspektor-Service von bühler & partners